Die Neuregelung des zu versteuernden Betrages der Zinsen wird seit 2009 über die Abgeltungssteuer geregelt. Auf Zinsgewinne müssen daher seit diesem Jahr Steuern über diesen Posten abgeführt werden. Möglich ist jedoch ein Freistellungsauftrag bis zu einem Betrag von 801 Euro für Ledige und 1.602 für Ehepaare.
Steuerrückzahlung bei Unterschreitung
Der abzuführende Gesamtbetrag gilt für alle Zinserträge, kann jedoch auf die verschiedenen Anlageformen verteilt werden. Die Pauschale auf diesen Zinssatz beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Liegt bei einem Anleger der persönliche Steuersatz niedriger, kann er den Überschuss an Steuerzahlungen über die Steuererklärung zurück erhalten.
Nichtveranlagungsbescheinigung
Bei Rentnern und Studierenden besteht des Weiteren die Möglichkeit, eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt zu erhalten, wenn absehbar ist, dass der Höchstsatz nicht überschritten wird. Diese Bescheinigung gilt für drei Jahre und wird der kontoführenden Bank vorgelegt und ersetzt den Freistellungsantrag mit dem Vorteil, dass erst gar keine Steuern abgeführt werden. Die Bescheinigung wird zurückgefordert, sobald das Einkommen versteuert werden muss.

Heißt das, dass man als Student generell keine Abgeltungssteuer zahlen muss? Ich bekomme auch noch Bafög, hängt das damit irgendwie zusammen? Hab ein Girokonto extra für Studenten.
Das wärs noch
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